Welche Leistungen erhalten die Flüchtlinge?

13. Juli 2015

In der Karlshulder Bürgerversammlung vom 9. Juli 2015 wurde die Behauptung aufgestellt, dass Flüchtlingsfamilien mehr Geld zur Verfügung hätten als deutsche Familien.
Diese weit verbreitete Meinung ist falsch!

Asylbewerber erhalten, was sie für das tägliche Leben brauchen. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt ihre Versorgung. Folgende Leistungen sind vorgesehen:

• Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt

• Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt

Die medizinische Versorgung ist bundesgesetzlich auch im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt.

Danach sind zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln, sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz erfolgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Werdende Mütter und Wöchnerinnen erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel. Außerdem können auch Behandlungen übernommen werden, wenn die Maßnahme zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich ist.

Bedarfssätze nach § 3 AsylbLG ab März 2015 gemäß Bekanntmachung (BGBl. 2015 I S. 25)

Stufe 1: Haushaltsvorstand 359.-€
Stufe 2: je 90 % bei Ehepartnern 323.-€
Stufe 3: 80 % Haushaltsangehörige ab 18 Jahren 287.-€
Stufe 4: 14–17 Jahre 283.-€
Stufe 5: 6–13 Jahre 249.-€
Stufe 6: 0–5 Jahre 217.-€

Eine Flüchtlingsfamilie mit 3 Kindern (3, 5 und 9 Jahre) erhält insgesamt: Familienvorstand 359.- Ehepartner 323.- Kind 2 Jahre 217.- Kind 5 Jahre 217.- Kind 9 Jahre 249.- ------ Gesamt 1.365.- €

In Deutschland haben Familienhaushalte (mit 2 Kindern) durchschnittlich im Monat ein Netto-Einkommen von 3753.- Euro zur Verfügung (mit Kindergeld und Steuervorteilen). Das teilte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag zum Internationalen Tag der Familie (15. Mai) mit. Als Familienhaushalte gelten Paare mit Kindern, die jünger als 18 Jahre alt sind. Kinderlose Paare verfügten im Untersuchungszeitraum über ein durchschnittliches Einkommen von gut 3100 Euro.

Quelle: Statistisches Bundesamt und Asylbewerberleistungsgesetz

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